11.1 Besondere Anmerkungen
Allgemeines
Die Hauptniederlassung bildet den wirtschaftlichen Mittelpunkt eines Unternehmens. Der wirtschaftliche Mittelpunkt ist jener Ort, von dem ein Unternehmen kaufmännisch geleitet und betrieben wird. Ein Unternehmen kann nur von einem Ort aus, der Hauptniederlassung, kaufmännisch geleitet und betrieben werden, der Kaufmann hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb desselben Unternehmens mehrere Handelsgeschäfte sowohl an einem Ort als auch an verschiedenen Orten zu betreiben. Dabei sind die Handelsgeschäfte vom Unternehmen zu unterscheiden. Der Begriff des Unternehmens wird im Handelsrecht als Vereinigung von Werten materieller und ideeller Natur zu einem organischen Ganzen verstanden. Die Unternehmensqualität basiert auf einer unternehmerischen Leistung zu einem wirtschaftlichen Zweck. Ein Unternehmen kann seinerseits aus einem oder mehreren Betrieben bestehen. Ein Kaufmann kann mehrere Handelsgeschäfte, mehrere Betriebe und mehrere Unternehmen führen. Mehrere selbstständige Unternehmen liegen vor, wenn Betriebe oder Handelsgeschäfte unabhängig voneinander geleitet werden, diese räumlich voneinander getrennt sind und sich als geschlossene Geschäftsorganisation darstellen (Hüffer, Großk4 Rz 8 vor § 13).