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Dokument-ID: 924204
4.6.1 Anmeldungen von Änderungen im Stand der Vorstandsmitglieder
Bei der Bestellung und Abberufung, und den damit verbundenen Firmenbucheintragungen sind im Wesentlichen die Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG), des Firmenbuchgesetzes (FBG), des Unternehmergesetzbuches (UGB), des Außerstreitgesetzes (AußStrG), des Rechtspflegergesetzes (RpflG) und der Jurisdiktionsnorm (JN) anzuwenden.