© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 410679

Judikatur | Entscheidung

13.39 3 R 93/08p; OLG Innsbruck; 15. Juli 2008 - bearbeitete Version

GZ: 3 R 93/08p | Gericht: OLG Innsbruck vom 15.07.2008

Gesellschaften eines EU- bzw EWR-Staates genießen Niederlassungsfreiheit. Das bedeutet, dass Gesellschaften mit Satzungssitz im EU-Raum aufgrund der Niederlassungsfreiheit ihren Verwaltungssitz von einem EU-Staat in einen anderen verlegen können. Das jeweilige EU-Mitgliedsland hat die Möglichkeiten der Niederlassungsfreiheit zu schaffen. Werden diese Bedingungen nicht geschaffen, ist das Gemeinschaftsrecht unmittelbar anzuwenden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop