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Dokument-ID: 1062170
10.2.6 Prüfung durch das Gericht
Prüfungsverfahren
Die Entscheidungsorgane der Firmenbuchgerichte (Richter und Diplomrechtspfleger) haben aufgrund der Firmenbuchanmeldung sowie der beigelegten Urkunden die Eintragung der Auflösung und der Fortsetzung der Gesellschaft mbH & Co KG nicht ungeprüft und automatisch zu verfügen, sondern zu überprüfen, ob der Antrag auf Eintragung überhaupt zulässig und begründet ist.