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Dokument-ID: 368134
6.1.1 28 R 134/10x (Landesgericht Eisenstadt); OLG Wien; 29. Juni 2010
1. Eine Genossenschaft muss grundsätzlich Mitglied in einem Revisionsverband sein. Über Entscheidung des Gerichts kann eine Genossenschaft von einer Pflichtmitgliedschaft befreit werden. Die Voraussetzungen dafür sind in § 26 GenRevG geregelt.