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Dokument-ID: 491950
2.2.15 3 R 18/11p; OLG Innsbruck; 10. März 2011 – bearbeitete Version
Nach § 16a GmbHG kann ein Geschäftsführer seine Funktion durch Rücktrittserklärung an die Gesellschafter beenden. Die Rücktrittserklärung ist an sämtliche Gesellschafter zu richten; deren Zugang ist zu bescheinigen (nicht zu beweisen).