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Dokument-ID: 966675
5.2.5 Eintragungsbeschluss
Entscheidung des Firmenbuchgerichtes
Das Firmenbuchgericht entscheidet über den Antrag auf Eintragung von Veränderungen im Stande der Prokuristen einer Aktiengesellschaft mittels eines Beschlusses, welcher den Wortlaut der Eintragung zu enthalten hat (§ 20 FBG). Die Fassung des Beschlusses ist zugleich auch die Vornahme der Eintragung in der Datenbank des Firmenbuches.