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Dokument-ID: 351848
3 Notare
Begriffsdefinition
Notare/innen sind vom Staat bestellte und in ihr öffentliches Amt eingeführte Personen, die nach Maßgabe dieses Gesetzes öffentliche Urkunden über Rechtserklärungen, Rechtsgeschäfte und rechtserhebliche Tatsachen aufnehmen und ausfertigen und zur Entlastung der Gerichte die von den Parteien anvertrauten Urkunden verwahren. Ihnen obliegt auch die Durchführung von Amtshandlungen als Gerichtskommissäre nach besonderen gesetzlichen Vorschriften (§ 1 NO).