Neu
Dokument-ID: 1015329
2.3.6 Zulässigkeit der Firma – Irreführungsverbot
Die Firma der GmbH & Co darf keine Begriffe bzw Angaben enthalten, die geeignet sind, über deren geschäftliche Verhältnisse oder über die Art und den Umfang bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine unrichtige (irreführende) Vorstellung hervorzurufen (siehe § 18 Abs 2 UGB).