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Dokument-ID: 631234
10.4.10 Zurückziehung der Firmenbuchanmeldung
Die Zurückziehung von Firmenbuchanmeldungen ist nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes (OGH, 6 Ob 229/02y) für das Firmenbuchverfahren nur in eingeschränkter Form zulässig: Die Zurückziehung von Firmenbuchanmeldungen mit konstitutiver Wirkung (zB Neueintragung der GmbH, AG sowie Satzungsänderungen) ist zulässig, die Zurückziehung von Firmenbuchanmeldungen mit deklaratorischer Wirkung (zB Änderungen der Organe und Prokuristen) ist unzulässig.