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Dokument-ID: 631198
10.5.7 Eintragung nach dem Sanktionengesetz
Das Sanktionengesetz 2024 (BGBl I Nr 5/2025) regelt die Durchführung völkerrechtlich verpflichtender Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union, einschließlich unmittelbar anwendbarer Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union, soweit diese nicht in einem anderen Bundesgesetz geregelt ist.