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Dokument-ID: 341576
3 Neueintragung
Gründung der OG
Die Gründung einer Offenen Gesellschaft erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten:
- Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
- Die Form des Gesellschaftsvertrages ist gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich kann dieser auch mündlich abgeschlossen werden. Im Hinblick auf die Rechtsicherheit wird jedoch empfohlen, den Gesellschaftsvertrag ausschließlich schriftlich abzuschließen.
- Eintragung der Offenen Gesellschaft in das Firmenbuch