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Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.2 Firmenbuchanmeldungen im web-ERV

Notare und Rechtsanwälten sind seit dem 01.07.2007 verpflichtet, Firmenbucheingaben sowie alle Beilagen in elektronischer Form (im Wege des web-ERV) bei den Firmenbuchgerichten einzubringen (§ 89c Abs 5 GOG).

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