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Dokument-ID: 528213
7.1.4 Anmeldung bei Genossenschaften
Firmenbuchanmeldungen bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften können in unbeglaubigter Form vorgenommen werden, wenn die Unterschriften (siehe Musterfirmazeichnungen) der verpflichteten Antragsteller (Vorstandsmitglieder) bereits dem Firmenbuchgericht vorliegen (§ 7 Abs 1 GenG).