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Dokument-ID: 410706
13.40 OGH 7. August 2008, 6 Ob 152/08h
Der Anwendungsbereich des § 142 Abs 1 UGB, soweit er einen Übergang des Gesellschaftsvermögens an den verbleibenden Gesellschafter ohne Vorliegen eines Ausschlussgrundes vorsieht, ist auf nach dem 1.1.2007 gegründete Gesellschaften zu beschränken.