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Neu Dokument-ID: 1071045

Judikatur | Entscheidung

13.59 6 R 13/19b; OLG Linz; 15. Februar 2019 – bearbeitete Version

GZ: 6 R 13/19b | Gericht: OLG Linz vom 15.02.2019

Leitsatz

Da telefonische Antragstellungen oder telefonische Anmeldungen zum Firmenbuch gesetzlich nicht vorgesehen sind, kann das – zumal erfolglos gebliebene – Bemühen um ein Telefongespräch mit dem Firmenbuchrechtspfleger nicht als Befolgung von Gerichtsaufträgen gewertet werden.

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