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Dokument-ID: 1045272
6.1.7 Löschung der Zweigniederlassung
Eine bei der Hauptniederlassung eingetragene und errichtete Zweigniederlassung kann natürlich auch wieder gelöscht werden. Voraussetzung für eine Löschung der Zweigniederlassung aus dem Firmenbuch ist vorweg die tatsächliche Beendigung der Zweigniederlassung. Weiters sind, sofern Prokuristen bestellt wurden, deren Vertretungsbefugnis auf die Zweigniederlassung beschränkt sind, entweder diese abzuberufen oder aber ist deren Vertretungsbefugnis entsprechend abzuändern.