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Dokument-ID: 907831
6.2.1 Voraussetzungen
Gesetzliche Bestimmungen
Bei der Erteilung und beim Widerruf einer Prokura und den damit verbundenen Firmenbucheintragungen sind im Wesentlichen die Bestimmungen des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), des Firmenbuchgesetzes (FBG), des Unternehmensgesetzbuches (UGB), des Außerstreitgesetzes (AußStrG), des Rechtspflegergesetzes (RpflG) und der Jurisdiktionsnorm (JN) anzuwenden.