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Dokument-ID: 414380
9.1 6 Ob 171/00s; OGH; 13. Juli 2000 – bearbeitete Version
1. Das Firmenbuchgericht hat den Verpflichteten unter Fristsetzung und Androhung einer Zwangsstrafe zur Erfüllung der Anmeldungspflicht oder zur Bekanntgabe entgegenstehender Hindernisse aufzufordern.