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Dokument-ID: 1072545
7.2.9 Zurückziehung der Firmenbuchanmeldung
Die Zurückziehung von Firmenbuchanmeldungen ist nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes (OGH, 6 Ob 229/02y) für das Firmenbuchverfahren nur in eingeschränkter Form zulässig: Die Zurückziehung von Firmenbuchanmeldungen mit konstitutiver Wirkung (zB Neueintragung der GmbH & Co KG) ist zulässig, die Zurückziehung von Firmenbuchanmeldungen mit deklaratorischer Wirkung (zB Änderungen der Organe und Prokuristen) ist unzulässig.