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Dokument-ID: 322641
5.2.5 28 R 36/11m; OLG Wien; 6. Mai 2011
5. Bei einem Antrag auf Abberufung von Stiftungsvorständen gem § 27 Abs 2 PSG hätte das Gericht auch amtswegig die Abberufung durchzuführen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.