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Dokument-ID: 1071045
11.14 6 R 13/19b; OLG Linz; 15. Februar 2019 – bearbeitete Version
Leitsatz
Da telefonische Antragstellungen oder telefonische Anmeldungen zum Firmenbuch gesetzlich nicht vorgesehen sind, kann das – zumal erfolglos gebliebene – Bemühen um ein Telefongespräch mit dem Firmenbuchrechtspfleger nicht als Befolgung von Gerichtsaufträgen gewertet werden.