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Dokument-ID: 754428
12.4 Kapitalerhöhung bei einer Gesellschaft mit einem Stammkapital von weniger als EUR 35.000,–
Grundsätzliches
Mit dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (GesRÄG) 2013, BGBl I Nr 109/2013 wurde unter anderem der § 6 GmbHG (Stammkapital) geändert. Diese Bestimmung ist mit 01.07.2013 in Kraft getreten.