Neu
Dokument-ID: 403829
13.49 OLG Wien 26. Mai 2011, 28 R 82/11a
Konkurs- bzw Insolvenzeintragungen sind nur bei im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträgern einzutragen. Handelt es sich um eine Insolvenzsache eines Geschäftsführers oder Gesellschafters einer GmbH, sind diese bei der GmbH nicht einzutragen.