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Neu Dokument-ID: 821388

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.5.8 Eintragung der Feststellung als Scheinunternehmen

Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz 2015 (SBBG – BGBl I 113/2015), das mit 01.01.2016 in Kraft getreten ist, verpflichtet die zuständige Abgabenbehörde, dass eine rechtskräftige Feststellung eines im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträgers (vgl § 2 FBG) als Scheinunternehmen gem § 8 Abs 11 SBBG dem zuständigen Firmenbuchgericht (vgl § 120 JN) mitzuteilen ist.

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