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Dokument-ID: 414258
7.3.4 28 R 221/07m; OLG Wien; 20. März 2008 – bearbeitete Version
4. Wird ein Geschäftsanteil von einem Treuhänder gehalten, so ist dieser allein gegenüber der Gesellschaft und den Gläubigern berechtigt und verpflichtet.