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Dokument-ID: 1071043
8.2.7 4 R 6/19p; OLG Graz, 6. Februar 2019 – bearbeitete Version
Leitsatz
Keine ausreichende Unterscheidungsfähigkeit zwischen „H… Edelstahl GmbHG“ und „H… Stahl GmbH“ (gleicher Nachname), auch wenn Beteiligungsverhältnisse und Geschäftsführung ident sind und sich die Unternehmensgegenstände deutlich unterscheiden.