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Dokument-ID: 403838
13.51 3 R 145/11i; OLG Innsbruck; 12. August 2011 – bearbeitete Version
Wird über das Vermögen eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters der Konkurs eröffnet und ihm die Eigenverwaltung entzogen, ist ein Masseverwalter zu bestellen. Dies ist im Firmenbuch gemeinsam mit der Auflösung der Gesellschaft einzutragen.