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Dokument-ID: 739817
4.1.12 Zustellung, Benachrichtigung, Veröffentlichung
Allgemein
Gemeinsam mit der vollzogenen Firmenbucheintragung – werden die Zustellungen (vom Entscheidungsorgan individuell und direkt getroffen) sowie die (automatischen) Benachrichtigungen und Veröffentlichungen vorgenommen.