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Dokument-ID: 414324
8.1.6 6 Ob 233/02m; OGH; 10. Oktober 2002 – bearbeitete Version
6. Fantasiewörter in der Firma einer Aktiengesellschaft müssen sich von bereits bestehenden Fantasiewörtern in einer anderen Firma unterscheiden, wenn es andernfalls zu einer Täuschung des Geschäftsverkehrs kommen könnte.