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Dokument-ID: 872237
2.3.16 OLG Innsbruck, 22. Oktober 2014, 3 89/14h – bearbeitete Version
Der Nachweis über Einzahlungen in die Gesellschaftskasse ist gem § 10 GmbHG durch eine Bestätigung eines Kreditinstitutes zu erbringen.
Diese Bestätigung ist nicht zwingend von einem inländischen (österreichischen) Kreditinstitut auszustellen, sondern kann auch von einem Kreditinstitut eines EU oder EWR-Landes ausgestellt werden.