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Dokument-ID: 1095801
3.1.6 Unterbrechung des Verfahrens
Im Firmenbuch-Eintragungsverfahren gibt es zwei – in unterschiedlichen Gesetzen geregelte – Arten von Unterbrechungsmöglichkeiten und zwar die nach dem Außerstreitgesetz (§ 25 AußStrG) und die nach dem Firmenbuchgesetz (§ 19 FBG).