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Dokument-ID: 647735
7.9.2 Einbringung des Jahresabschlusses über FinanzOnline
Sofern UnternehmerInnen den Jahresabschluss selbst elektronisch beim dafür zuständigen Firmenbuchgericht (siehe § 120 JN) einreichen wollen, muss dies in einer vorgegebenen Struktur (im so genannten XML-Format) erfolgen.