© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1204674

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.5.10 Ausländische Zweigniederlassung

Hat eine inländische Kapitalgesellschaft in einem EU- oder einem EWR-Staat eine Zweigniederlassung errichtet, ist diese ausländische Zweigniederlassung bei der Hauptniederlassung einzutragen (siehe §§ 3 Abs 1 Z 6 iVm 37 Abs 3 Z 8 FBG). Durch BRIS-Mitteilungen in den Posteingang des jeweiligen Firmenbuchgerichtes werden die Eintragungen ausländischer EU-/EWR-Zweigniederlassungen von inländischen Kapitalgesellschaften dem zuständigen Firmenbuchgericht mitgeteilt. Wenngleich § 3 Abs 1 Z 6 FBG durch das GesDigG 2022 nicht geändert wurde, ist die Bestimmung nunmehr richtlinienkonform auszulegen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop