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Dokument-ID: 1109606
5.3 Firmenbuchantrag im Falle der Bestellung eines Vorstandsmitgliedes
Allgemeines
Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie jede Änderung einer Vertretungsbefugnis sind unverzüglich beim dafür zuständigen Firmenbuchgericht (siehe § 120 JN) zur Eintragung anzumelden (§ 16 Abs 1 GenG).