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Dokument-ID: 353625
16 Umwandlung
Besondere Anmerkungen zu den Mustern
Arten von Umwandlungen
Das Gesellschaftsrecht bietet zwei Möglichkeiten für die Umwandlung einer GmbH: die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft unter Beibehaltung der Rechtspersönlichkeit und die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz durch Übertragung des gesamten Vermögens auf einen Nachfolgeunternehmer bzw eine Nachfolgegesellschaft.