Neu
Dokument-ID: 340080
9.1 Allgemeine Erläuterungen
Einstellung des Geschäftsbetriebes
Der Hauptgrund für die Löschung eines Einzelunternehmers aus dem Firmenbuch ist die gänzliche Einstellung des Geschäftsbetriebes. Das bedeutet den Untergang der wirtschaftlichen Grundlagen und Zerstörung des Aufbaues des Geschäftes nach innen und außen (Herda in Artmann, UGB3, § 30 Rz 28).