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Dokument-ID: 783410
12.2.2 Form der Anmeldung
Allgemein
Die Firmenbuchanmeldung auf Eintragung, Änderung und Löschung des Verlassenschaftsprovisoriums bei einer Offenen Gesellschaft ist durch sämtliche unbeschränkt haftenden Gesellschafter sowie den Nachlassvertreter in beglaubigter Form vorzunehmen (siehe § 11 UGB) und grundsätzlich schriftlich einzubringen.