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Dokument-ID: 414190
2.3.7 6 Ob 19/01; OGH; 22. Februar 2001 – bearbeitete Version
7. Die Einlageverpflichtung eines Gesellschafters kann nur dann über Anweisung der Gesellschaft durch Zahlung an einen Gesellschaftsgläubiger geleistet werden, wenn die Forderung des Gesellschaftsgläubigers fällig, vollwertig und unbedenklich ist.