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Dokument-ID: 339737
5.2 Besondere Anmerkungen zum Eintragungsverfahren
Form der Anmeldung
Die Firmenbuchanmeldung auf Eintragung und Löschung von Prokuristen beim Einzelunternehmen hat entweder persönlich bei Gericht oder in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen (§ 11 Abs 1 UGB) und ist grundsätzlich schriftlich einzubringen.