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Dokument-ID: 1085638
3.2.4 Unterbrechung des Eintragungsverfahrens
Die Unterbrechung des Eintragungsverfahrens einer neu gegründeten Genossenschaft kann aus zwei verschiedenen Gesetzesstellen abgeleitet werden.
Einerseits die allgemeine Unterbrechungsmöglichkeit gem § 25 AußStrG (automatische Unterbrechung und fakultative Unterbrechungsmöglichkeit) und andererseits die Unterbrechungsmöglichkeit gem § 19 FBG.