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Martin Szoka | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Besondere Anmerkungen zum Eintragungsverfahren

Gesetzliche Bestimmungen

Das Eintragungsverfahren einer neu errichteten Genossenschaft richtet sich im Wesentlichen nach den Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (AußStrG), des Unternehmensgesetzbuches (UGB), des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und des Firmenbuchgesetzes (FBG). Weiters kommt teilweise noch eine Reihe von verschiedenen Gesetzen (zB Jurisdiktionsnorm [JN]), Rechtspflegergesetz [RpflG] usw) zu Anwendung.

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