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Dokument-ID: 1078645
5.1 Besondere Anmerkungen zur Eintragung und Löschung von Prokuristen
Form der Anmeldung
Die Firmenbuchanmeldung zur Eintragung und Löschung von Prokuristen bei einer OG hat entweder persönlich bei Gericht oder in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen (§ 11 Abs 1 UGB) und ist grundsätzlich schriftlich einzubringen.