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Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Prokura

Spezielle Vollmacht

Die Prokura, die an eine oder mehrere Personen allein (Einzelprokura) oder gemeinschaftlich (Gesamtprokura) erteilt werden kann, ist eine in den §§ 48 bis 53 UGB geregelte spezielle bzw standardisierte Vollmacht.

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