© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 783664

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.2.8 Verbesserungsverfahren

Das firmenbuchrechtliche Verbesserungsverfahren ist im § 17 FBG geregelt.

Stellen die Entscheidungsorgane der Firmenbuchgerichte (Richter und Diplomrechtspfleger) im Rahmen ihres Prüfungsrechtes bzw ihrer Prüfungspflicht fest, dass die Firmenbuchanmeldung und die vorzulegenden Beilagen unvollständig oder fehlerhaft sind, so wird dem Antragsteller bzw dessen berufsmäßigem Parteienvertreter (Rechtsanwalt oder Notar) – sofern es sich natürlich um einen verbesserungsfähigen Mangel handelt – die Verbesserung dieses Mangels aufgetragen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop