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Dokument-ID: 1008990
3.4.7 Übernahme und Zusammenführung der übermittelten Dokumente
Sobald sowohl die Unterlagen des Kreditinstitutes (Bankbestätigung, Ausweiskopie, Musterfirmazeichnung) als auch jene des Gründers im Wege des Unternehmerserviceportals USP (Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Firmenbuchanmeldung) zum gleichen IBAN als Ordnungsbegriff an das zuständige Firmenbuch übermittelt wurden, werden sämtliche Unterlagen zu einem Firmenbuchakt zusammengeführt.