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Dokument-ID: 764163
6.6.2 Form der Anmeldung
Allgemein
Die Firmenbuchanmeldung auf Eintragung der Änderung der Geschäftsanschrift bei einer Offenen Gesellschaft bedarf nicht der beglaubigten Form; sie ist durch die unbeschränkt haftenden Gesellschafter in der zur Vertretung befugten Anzahl (die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus dem Firmenbuchauszug) vorzunehmen (§ 11 FBG) und ist grundsätzlich schriftlich einzubringen.