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Dokument-ID: 545354
2.7.1 Kontrolle und Entziehung der Geschäftsführung
Entzug der Geschäftsführerbefugnis
Einem geschäftsführenden unbeschränkt haftenden Gesellschafter einer OG bzw KG kann dessen Geschäftsführerbefugnis – auf Antrag der übrigen unbeschränkt haftenden Gesellschafter – durch gerichtliche Entscheidung (dies wird im streitigen Verfahren abgehandelt) entzogen werden.