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Dokument-ID: 248024
3.2.2 Schutz der Minderheitsaktionäre
Schutz der Minderheitsaktionäre bei Verschmelzungsgründung einer SE
Ein besonderer Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung aussprechen, findet sich in Form eines Austrittsrechts im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Hinausverschmelzung (dh zur Gründung einer ausländischen SE). Rechtsgrundlagen für die Normierung eines Austrittsrechts mit Barabfindung sowie einer gerichtlichen Überprüfung derselben sind Art 24 Abs 2 und Art 25 Abs 3 SE-VO.