3.2 Verschmelzungsgründung
Verschmelzungsgründung einer SE – Grundlagen
Die Verschmelzungsgründung einer SE ist in der SE-VO in Grundzügen vorgezeichnet; sie erfordert daneben die ergänzende Anwendung nationalen Rechts (in Österreich: SEG, AktG). Bei der Verschmelzungsgründung handelt es sich um eine grenzüberschreitende Verschmelzung. Nach dem Vorbild der SE-VO wurde auch die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Internationalen Fusionsrichtlinie (2005/56/EG) geregelt, die in Österreich im EU-VerschG umgesetzt wurde.